KRONENAUFZUG

Der Kronenaufzug für Taschenuhren zum Spannen der Feder und Stellen der Zeiger wurde 1842 von Adrien Philippe (1814-1894) erfunden und findet bis heute auch in Armbanduhren Verwendung.

Funktionsweise: Wird die Krone (1) im Uhrzeigersinn gedreht, also die Uhr aufgezogen, so dreht sich die Aufzugswelle (2), auf der die Krone befestigt ist, mit. Das auf der Welle sitzende Kupplungsrad (3) greift im rechten Winkel in das Kronrad (4) ein und überträgt die Drehbewegung auf dieses Zahnrad. Mit diesem im Eingriff steht das Sperrrad (5), das auf den Vierkant des Federkerns geschraubt ist und mit kleinem Abstand flach auf dem Federhaus liegt. Unter dem Federhausdeckel befindet sich die Zugfeder, die durch die Drehung des Federkerns um denselben gewickelt und damit gespannt wird. Da die Feder innen mit Haken und Ösen an der Federwelle und außen an der Federhausinnenwand befestigt ist, wird die von der aufgezogenen Feder gespeicherte Energie an das drehbare Federhaus abgegeben, das mittels seiner umlaufenden Verzahnung das Räderwerk antreibt. Eine Sperrklinke (6), die in die Zähne des Sperrrads eingreift, sorgt dafür, dass die aufgewundene Feder nicht zurückschnellt.

Kronenaufzug des Kalibers TN 200 von Thomas Ninchritz Nürnberg

Uhren Köck Uhrenlexikon Bild Kronenaufzug

© Thomas Ninchritz Nürnberg

Siehe auch unter FEDERANTRIEB; PHILIPPE, ADRIEN bzw. ZEIGERSTELLUNG

Zurück zur Übersicht